Die "Refraktive Chirurgie" umfasst vielfältige Operationsmethoden aus der Augenheilkunde zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit, so dass der Einsatz einer Brille oder von Kontaktlinsen nicht mehr notwendig ist.
Viele Jahrhunderte lang stellte die klassische Brille die einzige Möglichkeit einer Verbesserung des Visus (Sehfähigkeit) dar. Erst im Jahre 1869 begann man mit der Forschung an einer Modellierung der menschlichen Cornea (Hornhaut) mit dem Ziel, einen starken Astigmatismus (Stabsichtigkeit – durch veränderte Brechungseigenschaften der Cornea wird eine Minderung der Sehleistung verursacht) mit Hilfe eines Einschnittes in die Cornea zu korrigieren. Besonders der niederländische Augenarzt Herman Snellen (1834-1908) sah in dieser Methode die Möglichkeit, eine dauerhafte Korrektur des Visus zu erreichen.
Im Jahre 1885 wurde vom norwegischen Augenarzt Hjalmar Schiötz (1850-1927) in Oslo die erste erfolgreiche Anwendung eines Verfahrens der refraktiven Chirurgie durchgeführt. Seit den 1930er Jahren werden klinische Studien und Forschungsarbeiten zur Anwendung der Operationsmethoden durchgeführt, so dass es Jose Ignacio Barraquer 1963 gelang, eine Keratomileusis (spezielles refraktives Operationsverfahren, das unter anderem auf dem Einschnitt in das Corneagewebe beruht) erfolgreich durchzuführen. In den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde zur Korrektur des Visus erstmals ein Laser zur Abtragung des Hornhautgewebes eingesetzt.
Ziel aller Operationsverfahren ist die Korrektur des zentralen Anteils der Cornea zur Optimierung der Lichtbrechung. Bei folgenden Indikationen kann eine entsprechende Operation zur Anwendung kommen:
- Unbefriedigende oder unzureichende Sehfähigkeit trotz Brillenkorrektur
- Mangelnde Verträglichkeit von Kontaktlinsen beispielsweise auf Grund eines Sjögren-Syndrom (Sicca-Syndrom; lat. siccus: trocken) – Autoimmunerkrankung, bei der die Immunzellen die Speicheldrüsen und Tränendrüsen angreifen
- Korrektur einer Operation, die zu keiner befriedigenden Sehfähigkeit geführt hat
- Bedarf eines optimalen unkorrigierten Sehvermögens (beispielsweise bei Polizisten oder Piloten)